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Leistungen der Pflegeversicherung

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Dies erfolgt durch Einstufung in eine Pflegestufe nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Informationen zur neuen Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit Download

Unsere Serviceleistung für Sie:

Wir übernehmen die Organisation von der Antragstellung bis hin zur Beratung, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Einstufung vornimmt. Sie können sich auf uns verlassen!

 

Die Leistungen der Grundpflege, Betreuung und Haushaltshilfe, die von uns erbracht werden, sind Sachleistungen. Die Höhe des Sachleistungsbezuges unterscheidet sich nach der Einstufung im jeweiligen Pflegegrad.

Ebenfalls ist eine variable Kombination aus Sach- und Geldleistungen möglich, sollten die Sachleistungen vom Patienten nicht voll ausgeschöpft werden. Die Pflegeleistungen werden als Module angeboten, deren Pflegeinhalt und Vergütung von den Pflegekassen festgelegt wurde.

 

Urlaubs- & Verhinderungspflege

In besonderen Fällen, wie z.B. Krankheit und Urlaub der eingetragenen Pflegeperson, kann sich diese vertreten lassen. Hier kann - bis zu 8 Wochen im Jahr - eine Ersatzpflegekraft oder ein Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

 

Individuelle häusliche Schulungen

Wir beraten pflegende Angehörige und Bezugspersonen in pflegerelevanten Themen individuell  und vor Ort - unter Berücksichtigung der Ressourcen des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson.

 

Überleitungspflege

Wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird, stehen wir mit individueller Beratung für die ambulante Versorgung zur Seite.

 

 

Hauskrankenpflege Dörr GmbH / Offenbacher Landstr. 365 / 60599 Frankfurt / Tel. 069-657744