Unsere Dienstleistungen für Sie
So individuell wie der Mensch selbst ist auch der jeweilige Pflegebedarf. Die Pflege wird unterschieden zwischen Behandungspflege und Leistungen der Pflegeversicherung.
Gut zu wissen:
Die Kosten der Behandlungspflege werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen und sind unabhängig von den Leistungen der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass auch Menschen, die nicht in die Pflegeversicherung eingestuft wurden Anspruch auf Leistungen der Behandlungspflege haben.
Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sowie des Sozialamtes.
Weitere Kostenträger
Leistungen des Sozialamtes
Des Weiteren versorgen wir Patienten nach dem Bundessozialhilfegesetz, neu SGB XII, nach vorheriger Kostenzusage des zuständigen Sozialamtes.
Die Kosten von überschüssigen Leistungen, die nicht durch den Betrag der Pflegestufe gedeckt werden, können unter Umständen durch das Sozialamt finanziert werden. Hierzu muss der Patient einen Antrag stellen. Das Sozialamt prüft, in wie weit eine Kostenübernahme stattfinden kann und erteilt ggf. eine Kostenzusage an den Pflegedienst.
Die erbrachten Leistungen werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.
Weitere Leistungen
Wir bieten unseren Patienten stundenweise Betreuung und alle Leistungen, die nicht Leistung der Kranken- oder Pflegeversicherung sind, auf privater Abrechnungsbasis an.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Absprache und direkt mit dem Patienten.
Zum einen ist dies der Leistungsbereich der „Besonderen Verrichtungen“. Hierbei handelt es um Tätigkeiten zur Sicherstellung des sozialen Lebens wie z. B. Spaziergang, Vorlesen, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen.
Zum anderen können zeitliche Leistungen, die mit einer Pauschale im 15-Minuten-Takt berechnet wird, abgerufen werden.