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Unsere Dienstleistungen für Sie

 

So individuell wie der Mensch selbst ist auch der jeweilige Pflegebedarf.  Die Pflege wird unterschieden zwischen Behandungspflege und Leistungen der Pflegeversicherung 

  • Die Behandlungspflege dient der Sicherstellung der ärztlich verordneten Therapie. Hierzu stellt der behandelnde Arzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, deren Kostenübernahme von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden muss.  

Gut zu wissen:

Die Kosten der Behandlungspflege werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen und sind unabhängig von den Leistungen der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass auch Menschen, die nicht in die Pflegeversicherung eingestuft wurden Anspruch auf Leistungen der Behandlungspflege haben.

  • Die Inhalte der Pflegeversicherung sind im Pflegeversichungsgesetz definiert. Der Umfang der Leistungserbringung bestimmen Sie selbst.

 

Wir sind Vertragspartner aller  Kranken- und Pflegekassen sowie des Sozialamtes.

 

 

Weitere Kostenträger 

Leistungen des Sozialamtes

Des Weiteren versorgen wir Patienten nach dem Bundessozialhilfegesetz, neu SGB XII, nach vorheriger Kostenzusage des zuständigen Sozialamtes.

Die Kosten von überschüssigen Leistungen, die nicht durch den Betrag der Pflegestufe gedeckt werden, können unter Umständen durch das Sozialamt finanziert werden. Hierzu muss der Patient einen Antrag stellen. Das Sozialamt prüft, in wie weit eine Kostenübernahme stattfinden kann und erteilt ggf. eine Kostenzusage an den Pflegedienst.

Die erbrachten Leistungen werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.

 

Weitere Leistungen

Wir bieten unseren Patienten stundenweise Betreuung und alle Leistungen, die nicht Leistung der Kranken- oder Pflegeversicherung sind, auf privater Abrechnungsbasis an.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Absprache und direkt mit dem Patienten.

Zum einen ist dies der Leistungsbereich der „Besonderen Verrichtungen“. Hierbei handelt es um Tätigkeiten zur Sicherstellung des sozialen Lebens wie z. B. Spaziergang, Vorlesen, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen.

Zum anderen können zeitliche Leistungen, die mit einer Pauschale im 15-Minuten-Takt berechnet wird, abgerufen werden.

Hauskrankenpflege Dörr GmbH / Offenbacher Landstr. 365 / 60599 Frankfurt / Tel. 069-657744